Der KernLehrplan besteht aus drei Hauptteilen:
Diese drei Teile ergänzen einander. Sie leiten von der Theorie in die Praxis über und sind der Vollständigkeit halber immer neben einander zu denken.
Die Theoretischen Hintergründe zeigen auch auf, wie das Bildungsgesetz und das aktuelle pädagogische Wissen zu verstehen sind. Mit ihrer Hilfe wird sichtbar, welche Haltung die Lehrpersonen in der Volksschule zu vertreten haben.
In den Theoretischen Hintergründen werden der Bildungsauftrag, die Voraussetzungen für das Lehren und Lernen und die daraus folgenden Konsequenzen für das Unterrichten aufgezeigt. Ausserdem werden die Eigenheiten der Schultypen und Förderangebote definiert. Auch die Wöchentlichen Unterrichtszeiten sind in diesem Abschnitt zu finden. (Online-Version: Die Wöchentlichen Unterrichtszeiten sind in einem eigenen Abschnitt [Lektionentafeln] zu finden)
zu den Theoretischen Hintergründen
zu den
Wöchentlichen Unterrichtszeiten (Lektionentafeln)
Diese Texte beschreiben die fünf Bereiche (Sprache; Mathematik; Mensch und Umwelt; Gestalten, Musik und Sport sowie Fächerübergreifendes) und die jeweiligen Fächer als Ganzes. Die hier formulierten Grundsätze zeigen auf, was vom Kindergarten bis zum 10. Schuljahr gleichwertig verbindlich ist.
zum den Bereichen und Fächern Übergeordneten
In diesem Abschnitt werden für jeden Jahrgang fachspezifische Kern- und Basisziele formuliert. Der Unterschied zwischen diesen beiden Zielen ist im Kapitel "Konsequenzen für das Unterrichten" (11. Leitidee) ausführlich beschrieben.
In einzelnen Fächern gelten die Kern- und Basisziele nicht bloss für ein Jahr, sondern für zwei oder gar drei Jahre. Solche Stufenziele sind speziell gekennzeichnet und sofort als solche ersichtlich.
Zur Gewährleistung einer hohen Verständlichkeit und einer einheitlichen Sprache wurden die Kern- und Basisziele mit Hilfe einer standardisierten Verbenliste formuliert. Das letzte verwendete Verb gibt Auskunft über den Stellenwert des Ziels. Ein Verb aus dem Bereich a (aufgreifen) zeigt auf, dass das entsprechende Ziel von den Lernenden erfahren oder geübt werden soll. Stammt das Verb jedoch aus dem Bereich f (festigen), so muss dieses Ziel bis Ende des Schuljahres gefestigt sein. Ob und wie weit dies effektiv geschieht, entscheidet die Lehrperson in ihrer professionellen Eigenverantwortlichkeit, da die Ziele nie absolut einheitlich gemessen werden können.
Die Kern- und Basisziele zur Selbst- und Sozielkompetenz (Bereich "Fächerübergreifendes") gelten ebenfalls vom Kindergarten bis zum 10. Schuljahr. Sie sind zuhinterst im KernLehrplan als aufklappbares Faltblatt zu finden, damit sie jederzeit parallel zu anderen Fächern beachtet werden können.
Mit Hilfe der Kern- und Basisziele kann die Lehrperson eine persönliche Jahresplanung erstellen (Kapitel "Konsequenzen für das Unterrichten", 12. Leitidee).
Die Kern- und Basisziele sind zu den Pflicht- und Pflichtwahlfächern formuliert. Dort wo im Freiwilligen Schulischen Zusatzangebot die Kern- und Basisziele fehlen, stützt sich die Unterrichtsplanung auf die entsprechenden Ziele der Volksschule. Zu den Freifächern werden auch keine Kern- und Basisziele aufgeführt, da hier neben dem Festigen der Grundlagen vor allem additive Ziele zu Zug kommen.